Mehrwert für alle – der Außenarbeitsplatz
Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten. Dabei verbleiben die Mitarbeiter*innen unter dem Dach der Werkstatt, arbeiten aber inmitten anderer Unternehmen.
Die Vorteile, einen Menschen mit Behinderung auf einem Außenarbeitsplatz zu beschäftigen:
- Der/Die potentielle/r Mitarbeiter/in unterliegt nicht dem Mindestlohn (es fällt lediglich die ermäßigte Umsatzsteuer von aktuell 7 Prozent bei der Rechnungslegung an).
- Die Kündigungsfrist beträgt i. d. R. zwei Wochen. Bei Konflikten kann die Rückkehr in die Werkstatt sofort erfolgen.
- Die Kosten für den persönlichen Arbeitsschutz sowie Arbeitskleidung übernimmt die Lebenshilfe PLAUEN gGmbH
- Der/Die Beschäftigte ist während der Vertragsdauer durch eine von der Lebenshilfe Plauen abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung (eingeschlossen ist eine Personen- und Sachschadenversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung) versichert.
- Des Weiteren erfolgt die Versicherung des Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach den Bestimmungen des SGB V, in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Bestimmungen des SGB VI und in der Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft durch die Lebenshilfe PLAUEN gGmbH.
- Es besteht keine Notwendigkeit einer Übernahme in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Der/Die Beschäftigte bleibt in der Gesamtverantwortung der Lebenshilfe Plauen, die fachliche Begleitung und soziale Betreuung erfolgt regelmäßig durch die Werkstatt.
- Gemäß §140 SGB IX können 50% des Netto-Rechnungsbetrages der Arbeitsleistung auf die Ausgleichabgabe angerechnet werden.
Falls Sie den Mehrwert für Ihr Unternehmen erkannt haben und einen Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anbieten möchten, dann melden Sie sich bei uns.