Das Eingangsverfahren & der Berufsbildungsbereich » Lebenshilfe Plauen gGmbH
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Das Eingangsverfahren & der Berufsbildungsbereich

Drei Menschen mit Behinderung aus der Werkstatt bilden ein Team, Lebenshilfe Plauen

Der Weg in unsere Wekstatt – der Weg ist das Ziel

Bei einer Erstaufnahme in die WfbM erhalten Menschen mit einer Behinderung Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (BBB).

Im Eingangsverfahren (Dauer i. d. R. drei Monate) wird festgestellt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe des Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist.

Im Berufsbildungsbereich (Dauer i.d.R. zwei Jahre) kann der/die neue Teilnehmer/in verschiedene Produktionszweige und Tätigkeiten ausprobieren, um sich zu orientieren und herauszufinden, welches Produktionsprofil am besten zu ihm/ihr passt.

Der Berufsbildungsbereich ist der 1. Schritt in den beruflichen (Wieder-) Einstieg. Die ganzheitliche berufliche Bildung orientiert sich an den Interessen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung und erfolgt auf der Grundlage einer individuellen Förderung nach der Bildungskonzeption.

Die Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, durch berufsbildende, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen den Menschen mit Behinderung auf dem Weg der beruflichen Eingliederung zu begleiten. Im Kontext der Verbesserung betrieblicher Erwerbs- und Arbeitschancen erhalten Menschen mit Behinderung Möglichkeiten, Praktika innerhalb der Werkstatt, in den Unternehmen der freien Wirtschaft oder in Einrichtungen überbetrieblicher Berufsausbildung zu absolvieren.

Unser Berufsbildungsbereich wird jährlich nach der Akreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) vom TÜV Süd zertifiziert.


Die Ausbildung basiert auf einer ganzheitlichen beruflichen Bildung. Diese umfasst berufsbildende, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen:

Berufsbildende Maßnahmen

Erlernen beruflicher Kernqualifikationen durch fachpraktische und fachtheoretische Kurselemente, Förderung der allgemeinen Berufstüchtigkeit sowie Erhalt und Verbesserung der Kulturtechniken.

Berufsfördernde Maßnahmen

Erweiterung der allgemeinen berufsrelevanten Fähigkeiten und Fertigkeiten, Verbesserung sozialer Kompetenzen, Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung der Autonomie.

Ergänzende Maßnahmen

Hierunter sind insbesondere soziokulturelle und sportliche Angebote zu verstehen. Die praktizierten Maßnahmen der beruflichen Bildung bedürfen der didaktischen Differenzierung, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, der individuellen Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung (Wunsch- und Wahlrecht) in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungs- und Verhaltensdisposition der Auszubildenden führt eine ganzheitliche Berufsbildung, auch über die Zeit des Berufsbildungsbereiches hinaus, zu differenzierten Stufen der beruflichen Bildung.

Die Ausbildungsrichtungen orientieren sich an den Arbeitsbereichen der Werkstatt. Diese sind: Hauswirtschaft, Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Montage- und Verpackung, Keramik und Landschaftspflege.

Laden Sie sich die PDF „Möglichkeiten der Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ einfach hier herunter

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