Holen Sie sich Unterstützung
Bei der Kostenübernahme wird zwischen dem pädagogisch/ psychologischen Bereich und
dem medizinisch/ therapeutischen Bereich unterschieden.
Die Kosten für den pädagogisch/ psychologischen Bereich übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger.
Die Kosten für den medizinisch/ therapeutischen Bereich übernimmt die Krankenkasse.
Sie benötigen eine Überweisung oder ein Rezept
(Heilmittelverordnung) vom behandelnden Kinderarzt.