Wann sollen sich Eltern an uns wenden? » Lebenshilfe Plauen gGmbH
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Wann sollen sich Eltern an uns wenden?

2 Eltern mit ihren Kindern beim Beratungsgespräch in der Frühförderung, Lebenshilfe PLAUEN gGmbH

Kinder entwickeln sich in ihrem eigenen Tempo – die Entwicklung verläuft stets individuell.

Die Praxis zeigt jedoch, dass jede deutliche Abweichung von den großen Meilensteinen der kindlichen Entwicklung eine Ursache hat. Je früher diese erkannt wird, desto besser können wir den Kindern, den Eltern – der Familie helfen. Wichtig ist es, die Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung rechtzeitig genug zu erkennen. Nur so können Entwicklungsimpulse zum richtigen Zeitpunkt gegeben und die Frühförderung im Idealfall nach einiger Zeit wieder beendet werden.

Wenden Sie sich mit Ihrem Kind (auch schon im Kleinst-/ und Kleinkindalter) an uns wenn:

  • Ihre Kinderärztin oder der Kinderarzt auf mögliche Auffälligkeiten in der Entwicklung hingewiesen hat
  • durch die Erzieherin oder den Erzieher im Kindergarten auf Auffälligkeiten hingewiesen wurde
  • Ihr Kind Auffälligkeiten in der Bewegungsentwicklung zeigt
  • Ihr Kind wenig oder nicht spricht
  • Ihr Kind wenig Interesse am altersgerechten Spiel hat
  • Ihr Kind im Verhalten Auffälligkeiten zeigt (bei Trennungsproblematiken, Trauma, Verlust, …)
  • Ihr Kind sich schwer konzentrieren kann oder sich leicht ablenken lässt
  • ein Entwicklungsrisiko (durch Frühgeburt oder Komplikationen bei der Geburt) besteht
  • eine Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung besteht
  • eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Entwicklung besteht
  • bei Ihrem Kind eine Behinderung vorliegt oder vermutet wird, dass sich eine Behinderung entwickeln kann
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